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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen 01/2023

 

Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge kurz "AGB") gelten für sämtliche Lieferungen und Dienstleistungen von Mission Selbstvertrauen und deren Exponenten. Diese AGB sind integraler Bestandteil aller Aufträge/Verträge. Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 

Änderungen und Ergänzungen zu diesen AGB sowie mündliche Absprachen haben nur dann Geltung, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Ebenso gelten allgemeine Geschäftsbedingungen der Gegenpartei nur, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden. Wir sind berechtigt, jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen.

 

Einfachheitshalber wird in diesen AGB die männliche Form verwendet. Die weibliche Form ist immer mitgemeint.

 

Durchführung von Lachtrainings

 

Kontraindikationen

Wenn sich ein Teilnehmer (Teilnehmerin) derzeit in medizinischer Behandlung befindet oder unter psychischen Störungen leidet, so soll er mit seinem Arzt bzw. Therapeuten Rücksprache nehmen, bevor er/sie an den Lachübungen teilnimmt. Bei Schwangerschaft sowie kurz nach einer Operation, unbehandeltem hohen Blutdruck, Herzproblemen, Schnupfen, Husten, Heiserkeit bzw. Viruserkrankungen, Angina Pectoris, Glaukom, Bruch- und Vorfallerkrankungen des Unterleibs, Bandscheibenvorfall und Epilepsie ist von einer Teilnahme abzuraten. Dies gilt auch, falls der Teilnehmer keine körperliche Anstrengung unternehmen darf, wenn Zwerchfell und Lungen sich nicht anstrengen dürfen. Ebenfalls nicht teilnehmen darf jemand, der an einer ansteckenden Krankheit leidet, hustet, stark erkältet ist oder Fieber hat.

Die Teilnahme unseren Trainings muss in jedem Fall in Eigenverantwortung des Teilnehmers erfolgen.

Durchführung von Relaxtrainings

Kontraindikationen

Die Teilnahme an Entspannungstrainings ist ausgeschlossen bei Menschen, die sich in einer psychischen Behandlung befinden oder sie müssen die Teilnahme mit Ihrem Arzt oder Therapeuten absprechen.

​Haftung

Der Veranstalter verzichtet auf sämtliche Haftungsansprüche gegenüber Mission Selbstvertrauen und seinen Exponenten. Jede Haftung ist wegbedungen.

Versicherung und Bewilligungen

Versicherung sowie allfällige Bewilligungen ist Sache des Kunden.

​​​Angebot und Offerten

Angebote und Offerten sind freibleibend, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart oder auf der Offerte vermerkt wurde. Im Falle von Angeboten, die ein Verpflegung implizieren wie z.B. bei Lunch & Learn, beinhaltet das Angebot keine Verpflegung. Das Angebot bezieht sich auf die zeitliche Festlegung in die Mittagszeit. Die Verpflegung für seine Kursteilnehmenden wird vom Kunden bereitgestellt.

Der Aufwand für die Erstellung von Offerten, welche mehr als 30 Minuten in Anspruch nehmen oder welche Telefone und/oder Sitzungen mit dem Auftraggeber beinhalten, dürfen von Mission Selbstvertrauen bei einer Absage in Rechnung gestellt werden.

Rechte

Die Rechte am Knowhow sowie an übergebene Dokumentationen bleiben bei Mission Selbstvertrauen, resp. bei Karin Jann oder Alex Mühle.

​Preise, Zahlungsbedingungen

Für Trainings werden in der Regel eine Pauschale vereinbart, welche alles abdeckt. Ist keine Pauschale vereinbart, so gilt die Präsenzzeit vor Ort. Die Vorbereitungszeit wird pauschal mit 1.5 Stunden berechnet. Ohne gegenteilige Vereinbarung beträgt der Ansatz CHF 150.- pro Stunde pro Person. Die Wegzeiten werden mit CHF 50.- pro Stunde pro Person berechnet, sofern nicht bereits durch die Pauschale abgedeckt.

Zahlungsfrist: Anzahlung 50% des Auftragswerts, Rest 10 Tage netto.

Rücktritt

Tritt der Auftraggeber nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurück, so muss er die bereits erbrachten Leistungen vergüten. Zudem ist eine Entschädigung in Höhe von 20 % des Restbetrags zu entrichten. Erfolgt die Absage später als 48 Stunden vor der Veranstaltung, so beträgt die Entschädigung 50%. Die Entschädigung entfällt im Falle eines Pandemiefalls wenn ein Grossteil der Teilnehmer erkrankt ist.

 

Verzug

Im Fall des Zahlungsverzuges ist ALPHA-FOKUS berechtigt, marktübliche Verzugszinsen in Rechnung zu stellen sowie Mahnspesen, Inkasso- und Anwaltskosten. Darüber hinaus ist ALPHA-FOKUS bei Zahlungsverzug des Auftraggebers berechtigt, die Erbringung von weiteren Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der ausständigen Rechnungen auszusetzen.

 

Die Aufrechnung von Forderungen des Auftraggebers gegenüber Mission Selbstvertrauen und die Zurückbehaltung von Leistungen des Auftraggebers, aus welchem Grund auch immer, ist ausgeschlossen.

Schlussbestimmungen

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In einem solchen Fall tritt anstelle der ungültigen Bestimmung eine solche Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt.

 

Jeder Vertrag, die AGB sowie alle Ansprüche, die daraus entstehen bzw. damit zusammenhängen unterliegen schweizerischem Recht.

 

Als Gerichtsstand wird 6362 Stansstad vereinbart.

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